Die neutrale Schlichtungsstelle
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Schlichtungsstelle
Das Ziel der Schlichtungsstelle ist es, einen zivilrechtlichen Streit zwischen den Parteien beizulegen und ein teures, aufwändiges und oft Jahre dauerndes Gerichtsverfahren zu vermeiden.
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Vorgehen
Jeder Privat- oder Geschäftskunde kann ein Schlichtungsgesuch schriftlich per Post oder elektronisch bei der Schlichtungsstelle einreichen.
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Schlichtungs-formular
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Dokumente
Jahresberichte
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Grundlagen
Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung der Eidgenössischen Postkommission PostCom, welche als fachlich unabhängige Behörde über den Schweizer Postmarkt wacht.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im
Postgesetz PG und in der
Postverordnung VPG.Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach dem Verfahrensreglement.